Wien, am 7. März 2013 – Mit Empörung reagiert der WWF auf den Beschluss des Landtagsausschlusses Salzburg am 6. 3., künftig keine Ausgleichsmaßnahmen mehr für durch Wasserkraftwerke zerstörte Flussabschnitte zu schaffen. „Das ist versuchter Mord am Naturschutz und außerdem EU-rechtswidrig“, erklärt Christoph Walder, Flussexperte des WWF. „Wenn Salzburg nicht vorhat, aus der EU auszutreten, legen wir den zuständigen Landesräten nahe, dieses Gesetz nicht zu beschließen.“
Österreich ist durch seine Mitgliedschaft in der Europäischen Union verpflichtet, die entsprechenden Umweltrichtlinien wie die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und die Vogelschutzrichtlinie auf Bundes- und Landesebene umzusetzen. Geltender Bestandteil dieses Rechtes ist, dass bei unvermeidbaren Zerstörungen bzw. Beeinträchtigungen für das europäische Naturerbe ein entsprechender Ausgleich beziehungsweise eine Kompensation zu erfolgen hat. Dies gilt auch für das Wasserrecht.
„Wenn Salzburgs Politiker die europäischen und österreichischen Gesetze nicht einhalten wollen, sollen sie umgehend ihre Funktionen zur Verfügung stellen“, so Walder und kündigt an, dass der WWF gegebenenfalls eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission einreichen werde. Dadurch könnte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich eingeleitet werden. Salzburgs Naturgebiete, seine Arten und Lebensräume sind zu wertvoll, um sie am geltenden Gesetz vorbei für die Zerstörung freizugeben, so der WWF abschließend.