Minister Berlakovich legt Amtsbeschwerde ein
Nach langem Hin und Her gibt es nun neue Hoffnung für die Schwarze Sulm: Umweltminister Berlakovich hat eine Amtsbeschwerde gegen den kürzlich vom Land Steiermark erlassenen Abänderungsbescheid eingebracht. Auch wenn der Bau des geplanten Kraftwerks damit noch nicht vom Tisch ist, ist es zumindest ein erster positiver Schritt. Wir bedanken uns bei den tausenden Unterstützern, die den Minister in den letzten Wochen zu diesem Vorgehen ermuntert haben!
9.000 Unterschriften für Rettung der Sulm
9.000 Österreicherinnen und Österreicher haben Umweltminister Berlakovich für seine Entscheidung den Rücken gestärkt. Innerhalb weniger Wochen sprachen sie sich mit ihrer Unterschrift für die Rettung der Schwarzen Sulm aus.
Flussjuwele müssen erhalten bleiben
Der WWF nahm die beherzte Entscheidung des Umweltministers mit großer Erleichterung auf: „Auch wenn wir nicht grundsätzlich gegen Wasserkraft eintreten ist klar, dass die letzten wenigen natürlichen und naturnahen Flüsse Österreichs erhalten bleiben müssen! Die Sulm ist solch ein Flussheiligtum, das für die energiewirtschaftliche Nutzung einfach tabu sein muss“, erklärt WWF-Flussexperte Christoph Walder.
Hier gehe es außerdem um die rechtmäßige Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, so die Umweltorganisationen. Mit seiner Entscheidung setzt Nikolaus Berlakovich die Vorgänge um die Schwarze Sulm wieder ins rechte Licht, indem er klar stellt, dass sich alle Behörden an die gesetzeskonformen Genehmigungsprozesse nach dem Wasserrecht zu halten haben. „Wenn sogar eine EU-Beschwerde in Sachen Sulm läuft, dann ist klar, dass ein Umweltminister nur so und nicht anders reagieren kann“, lobt Walder die Vorgangsweise Berlakovichs.
Jetzt ist VwGH am Zug
Umweltminister Berlakovich hat mit seiner Amtsbeschwerde festgestellt, dass der Wasserrechtsbescheid des Landes Steiermark vom September 2013 den Vorgaben des Österreichischen Wasserrechts widerspricht. Nun liegt es am Österreichischen Verwaltungsgerichtshof, dies zu beurteilen. Der WWF fordert, dass alle Bau- und Vorbereitungsarbeiten für das Kraftwerk eingestellt werden, bis der VwGH über die Beschwerde entschieden hat und bis die Europäische Kommission in Sachen Sulm eine eindeutige Entscheidung getroffen hat.