Bundeskriterienkatalog für Wasserkraftwerke plant an Österreichs Natur vorbei
Wien, 6. September 2011 – Der WWF hat 30 von über 60 heimischen Wasserkraftprojekten einem Reality-Check in Bezug auf den so genannten Bundeskriterienkatalog unterzogen. Dieser liegt derzeit im Entwurf vor und wird mit NGOs und der E-Wirtschaft diskutiert. Er soll in den nächsten Wochen von der Bundesregierung abgesegnet werden. Obwohl rechtlich nicht bindend, wird das Regelwerk dennoch als Richtschnur dafür gelten, ob Kraftwerksneubauten als ökologisch unbedenklich gelten oder eine Ausnahmegenehmigung brauchen. Der WWF hat 30 Vorhaben nach 10 Kriterien beurteilt, die das Umweltministerium im Katalog vorschlägt. Das Ergebnis: Jedes einzelne untersuchte Wasserkraftwerk zerstört so viel Flussnatur, dass es nur gebaut werden kann, wenn eine Ausnahmegenehmigung gemäß Paragraph 104a Wasserrechtsgesetz erteilt wird. „Unser Kraftwerks-Check zeigt, dass die E-Wirtschaft völlig an der Natur vorbeiplant“, kritisiert Christoph Walder von WWF. „Statt einer soliden Planungsgrundlage, die auch Kraftwerksbetreibern Rechtssicherheit gibt, regelt der Kriterienkatalog nur die Ausnahmen.“ Obwohl rechtlich nicht bindend, wird das Regelwerk dennoch als Richtschnur dafür gelten, ob Kraftwerksneubauten als ökologisch unbedenklich gelten oder eine Ausnahmegenehmigung brauchen. Der WWF hat 30 Vorhaben nach 10 Kriterien beurteilt, die das Umweltministerium im Katalog vorschlägt. Das Ergebnis: Jedes einzelne untersuchte Wasserkraftwerk zerstört so viel Flussnatur, dass es nur gebaut werden kann, wenn eine Ausnahmegenehmigung gemäß Paragraph 104a Wasserrechtsgesetz erteilt wird. „Unser Kraftwerks-Check zeigt, dass die E-Wirtschaft völlig an der Natur vorbeiplant“, kritisiert Christoph Walder von WWF. „Statt einer soliden Planungsgrundlage, die auch Kraftwerksbetreibern Rechtssicherheit gibt, regelt der Kriterienkatalog nur die Ausnahmen.“
Der Bundeskriterienkatalog soll helfen die Auswirkungen österreichischer Wasserkraftprojekte auf die betroffenen Flüsse und Bäche und ihre Lebewelt zu beurteilen. Dazu wurden von Experten des Umweltministeriums und Wissenschaftlern, flusstypische Eigenschaften wie Naturhaushalt, Einzigartigkeit oder Seltenheit in zehn Kriterien unterteilt, die zeigen sollten, ob sich ein Kraftwerksvorhaben „hoch“, „mittel“ oder „sensibel“ auswirkt. Der WWF hat 30 Wasserkraftvorhaben nach diesen Kriterien untersucht und ein Ranking der zwölf ökologisch verheerendsten Projekte erstellt.
Negative Spitzenreiter des WWF-Vergleichs sind das TIWAG-Projekt Kaunertal/Platzertal und das Gemeindekraftwerk an der Isel in Osttirol. Beide Vorhaben weisen in acht von zehn Fällen „hoch sensible“ Kriterien auf. Der Ausbau des Kraftwerks Kühtai und das umstrittene Vorhaben an der Unteren Salzach (Salzburg AG) bringen es auf sieben „hoch sensible Kriterien“. Auch die Murkraftwerke in Stübing, Gratkorn und Graz-Puntigam, die von der Energie Steiermark und dem Verbund geplant werden, sind mit fünf von zehn „hoch sensiblen Kriterien“ nicht umweltverträglich. Das Lebensministerium selbst legt im eigenen Kriterienkatalog jedoch fest, dass ein Kraftwerksvorhaben in der Ökologie als „hoch sensibel“ gilt, selbst wenn nur ein einziges Kriterium so bewertet wird, stellt Walder vom WWF klar.
Für den WWF zeigt das Ergebnis des Kraftwerks-Checks einmal mehr, dass man den umweltverträglichen Ausbau der Wasserkraft nicht der Wasserkraftlobby alleine überlassen kann. „Wenn wir unsere allerletzten noch nicht verbauten Wildbäche und Flüsse erhalten wollen, muss die Bundesregierung dort Tabuzonen ausweisen“, so Walder. Bereits jetzt sind unsere Fließgewässer zu über 70 Prozent energiewirtschaftlich genutzt. Nach Meinung des WWF muss der Umweltminister endlich das Heft in die Hand nehmen und die letzten intakten Fließstrecken – etwa in Nationalparkregionen und Schutzgebieten – als No-Go-Areas kennzeichnen, an denen die Natur auch in Zukunft Vorrang hat.